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Liebhaber gepflegter Underground Dance Music kommen in der Nacht von Freitag auf Samstag ganz auf ihre Kosten. Denn ab Mitternacht läutet die Redaktion Progdorf bei free FM amtlich das musikalische Wochenende ein: „120 Minuten Flippanserin fürs Ohr!“ (Lembeck). Schön gesagt. Denn bei Progdorf dreht sich alles um elektronische Klänge, am liebsten rund um die Gattung „House Music“ - in all seinen Facetten und Spielweisen, im weitesten Sinne des Wortes. Ob düster oder sonnig, ob techy oder funky, ob melancholisch oder quietschfidel, ob largo oder presto. Nur Handverlesenes verläßt unseren „Control Room“. Bevorzugtes Tempo: +/- 120 BPM bis 131 BPM; Bevorzugtes Endprodukt: Non-Stop Mix; Bevorzugter Style: ad libitum. Alles unter der Leitung von Jörg Graßdorf (ex-DopeOnRadio, ex-E-Werk). Und stets den Spagat zwischen Beat und Melodie vor Ohren.

Weil: Ja, wir bei Progdorf lieben das Lied! Zählt es doch mit zum Schönsten, was aus Musik entstehen kann. Wir glauben an das Lied. Es ist musikalisierte Literatur. Und weil Poesie gerne in Zusammenhang mit Gefühlsregungen formuliert wird, liegt der besondere Reiz darin, zu erleben, wie dichterische Worte in Musik aufgehen. Für Progdorf gilt die Formel: Poesie + Ton = Lied.* Das haben wir uns hinter die Ohren geschrieben. Das ist unsere Akkolade. Unsere Mission. Und weil auch ein Lied in der Welt der Musikmaschinen ein Lied bleiben kann, richtet sich diese unsere Leidenschaft aufs Aufspüren, Mixing, Overdubbing und Abspielen solcher Stücke und Klänge.

Ach ja, und die Mutter aller Leidenschaft ist natürlich das Senden hörenswerter Musik. Dazu gibt es Informationen zu Playlists, Künstlern, Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Aber auch Warnhinweise zu Mißlungenem. Und als „post-show-goody“ stellt Progdorf wenige Tage später die Playlist und ergänzende Texte ins Netz. 

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* = Selbstverständlich gibt es auch Lieder ohne Worte, aber das ist ein anderes Thema.

Sendungsblog

Coming Up Soon | 11.01.2014 | (Warmwerd-)Musik für nimmersatte Silenen

Liebhaber von Underground Dance Music!

Für die kommende Ausgabe kündigen wir zwei schöne Stunden mit Warmwerdmusik für nimmersatte Silenen an – und setzen so das Dionysos-Dings unserer letzte Sendung fort. Im Dezember hatten wir den Soundtrack zum Traum besinnungsloser Mänaden im Gepäck. Und dieses Mal widmen wir uns der Gegenseite - den Silenen.

Wer schon immer Mal hören wollte, wie es klingt, wenn lüsterne Tunichtgute auf die Pirsch gehen, ist ab Mitternacht bei uns exzellent aufgehoben. In vier Akten vertonen wir bei 122 BPM den Geschlechterkampf mit House Music: Deep & groovy, progressiv und tendenziell grob, aber dennoch geschmeidig und harmonisch. Schwimmt sogar auf Wein und hat womöglich ein „Happy End“ in Aussicht.

Mehr dazu in der Nacht von Freitag auf Samstag ab Mitternacht. Die Playlist zur Sendung erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Dort stehen auch Details zum Mänaden-Silenen-Kram der letzten Ausgabe. Wem das zuviel ist, der werfe einen schnellen klärenden Blick auf das beigefügte Meisterwerk von FvS.

Bis später.

Herzlichst!

Progdorf

Foto: Jörg Graßdorf. © 2013 / Abbildung Katalog "Dionysos. Rausch und Ekstase", Franz von Stuck – Faun und Nixe

Coming Up Soon | 14.12.2013 | (Runterkomm-)Musik für besinnungslose Mänaden

Liebhaber von Underground Dance Music!

Für die kommende Ausgabe kündigen wir Runterkommmusik für besinnungslose Mänaden an. Mänaden gehörten zum weiblichen Gefolge des Dionysos und machten ihrem Namen üblicherweise ganze Ehre: Mänade ist griechisch für Rasende. Wie rasend dieser Schwarm werden konnte, wenn er sich mal in Ekstase und Rage gebracht hatte, davon musste Orpheus sein letztes Lied singen. Die Mänaden zerrissen ihn unter tosendem Geschrei. Es muß ein Gemetzel gewesen sein. Übel. Wobei es hier weniger um das Thema von außer Kontrolle geratener Frauen geht, sondern darum, was „danach“ passiert. Und ohne hier zu viel zu verraten: Man stelle sich grob folgende Szenenablauf vor: Rausch, Tanz, Ekstase, Orgie, Trance, Umfallen, Schlaf, Träumen. Und wir haben den Soundtrack zum Traum. Musik, für besinnungslose Mänaden.

Mehr dazu in der Nacht von Freitag auf Samstag - ab Mitternacht.

Herzlichst!

Progdorf
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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013 / Abbildung Katalog "Dionysos. Rausch und Ekstase", Gustave Courbet - Die Bacchantin

Coming Up Soon | 16.11.2013 | Tanzschulenmusik

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der kommenden Sendung machen wir da weiter, wo wir beim letzten Mal aufgehört hatten: Bei Tanzschulenmusik. Wobei wir es in diesen 120 Minuten etwas auf die Spitze treiben und insoweit konkretisierend variieren: Musik für kecke Tanzschulen. Im US-Englisch klingt das wesentlich weicher: Music for sassy dancing schools. Hell, yeah. Dies und mehr - in der Nacht von Freitag auf Samstag- ab Mitternacht.

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 19.10.2013 | Eigentlich nicht

Liebhaber von Underground Dance Music!

Eigentlich nicht. +++ New shit is coming to light. +++ Eigentlich nicht? +++ Super Mario Anthology. +++ Eigentlich schon.+++ Dubnobasswithmyheadman. +++ Eigentlich nichts. +++ Old shit is coming to light. +++ Eigentlich wohl. +++ Dies und mehr @ Underground Dance Music. +++ Eigentlich hier. +++ In der Nacht von Freitag auf Samstag. +++ Eigentlich wohl. +++ Playlist ab Montag 20 Uhr @ www.progdorf.de. +++ Dies und mehr ab Mitternacht. +++ Eigentlich? Nicht!

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 21.09.2013 | Untröstlich

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der 66stigsten Ausgabe werden wir untröstlich sein und auch entsprechend klingen: Unserer Stimmung entsprechend präsentieren wir ab Mitternacht non-stop düstere & getriebene Musik - Primär House Genre und vornehmlich bei 120 BPM. Alles sehr elektronisch und melodisch. Und wo nicht gesungen wird, sorgen wir dafür.

Eröffnen werden wir mit einer „Heroin-Nummer“ von Depeche Mode um dann irgendwann gefühlvoll in die Welt des 4/4-Takts zu schwenken und Euch zu zeigen, wie untröstlich House Music sein kann. Am Ausgang reicht dann Annie Lennox das Cleanex.

Die Playlist zur Sendung, die auch die Geschichte dieser Untröstlichkeit erzählt, erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de zur Nachlese. Macht Euch auf was gefasst.

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 24.08.2013 | Vom Verbotenen Tor

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der kommenden Ausgabe spielen wir nicht nur „Vom Verbotenen Tor“, sondern öffnen es auch für Euch – für 120 Minuten. Euch erwartet ein Streifzug durch gefühlvoll düstere elektronische Tanzmusik, ein Streifzug in eine Welt, in der 120 BPM herrschen und Dinge sich verbinden. Die Playlist zum Rundgang erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de zur Nachlese. Dies und mehr ab Mitternacht.

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 27.07.2013 | Ps Sommerordner

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der kommenden Ausgabe changieren wir zwischen hochgerüstetem Indie und gedämmtem Tech House, zwischen Dark und Deep, zwischen Retro und Elsewhere - und geben ein paar Kostenproben von dem zum Besten, was Pole Folder so gerade treibt. Dies und mehr ab Mitternacht.

Herzlichst!

Progdorf
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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 29.06.2013 | Metall auf Metall III (reprise)

Liebhaber von Underground Dance Music!

In der kommenden Ausgabe werden wir nochmals grob. Wir veranstalten eine Pingpong-Session zwischen gebrochenen Beats und 4/4-Tak. Zwischen ElectroFunk und TechHouse. Doch gleich wie aggressiv das Originalmaterial konzipiert ist, bei 122,4 BPM wird Groove zur Substanz. Und auch für die Freunde des Samplings ist es noch nicht zu spät. Dies und mehr ab Mitternacht. Die Playlist zu unserem Sound aus Metall erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de. Bis gleich.

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

Coming Up Soon | 01.06.2013 | Metall auf Metall (III)

Liebhaber von Underground Dance Music!

Heute geht es hier um gebrochene Rhythmen & um gebrochene Regeln. Und wir brechen das Schweigen. Aber keine Taktstöcke. Weshalb auch Breaktbeat und TechHouse bei 123 BPM mehr groovt also sonstwas. Dies und mehr gleich ab Mitternacht. Die Playlist zum Hochofentanz erscheint Montag ab 20 Uhr bei www.progdorf.de.

Herzlichst!

Progdorf

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Foto: Jörg Graßdorf. © 2013

BGH: Metall auf Metall II (Kraftwerk vs. Setlur / Pelham / Haas)

BGH-Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 182/11 - Leitsätze:

1. § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

2. Sinn und Zweck von § 24 Abs. 1 UrhG ist es, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen und damit eine kulturelle Fortentwicklung zu ermöglichen. Dem liefe es zuwieder, wenn zwar der Urheber eine freie Benutzung seines Werkes hinnehmen müsste, der Tonträgerhersteller aber eine freie Benutzung des das Werk enthaltenden Tonträgers verhindern könnte. Muss selbst der Urheber eine Beschränkung seines Urheberrechts hinnehmen, ist auch dem Tonträgerhersteller eine Einschränkung seines Leistungsschutzrechts zuzumuten (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I, mwN). Aus dem Sinn und Zweck von § 24 Abs. 1 UrhG ergibt sich indes nicht nur der Grund sondern auch die Grenze für eine entsprechende Anwendung. Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, imstande, diese selbst herzustellen, stehen die Rechte des Tonträgerherstellers einer Fortentwicklung des Kulturschaffens nicht im Wege. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

3. Schutzgegenstand von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht der Tonträger oder die Tonfolge selbst, sondern die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 112/06 - Metall auf Metall I).

4. Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I).

5. Nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist es nicht geboten, der Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG bei durch das Sampling von Tonfolgen geschaffenen Kunstwerken zu einem weiteren Anwendungsbereich zu verhelfen als bei nichtkünstlerischen Musikwerken. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert die Freiheit der Betätigung im Kunstbereich umfassend. Dabei ist die Kunstfreiheit zwar vorbehaltslos, aber nicht schrankenlos gewährleistet. Die Schranken ergeben sich insowiet aus den Grundrechten anderer Rechtsträger wie der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, die den Schutz des geistigen Eigentums und auch des Leistungsschutzrechts des Tonträgerherstellers (§ 85 Abs. 1 UrhG) umfasst. Soweit auch das Eigentum nicht schrankenlos gewährleistet ist, gebietet es sich im Rahmen einer entsprechenden Interessenabwägung aber auch bei einer kunstspezifischen Betrachtung nicht, dass Musikproduzenten sich bei ihrem künstlerischen Schaffen die durch § 85 Abs. 1 UrhG geschützte wirtschaftliche (organisatorische-unternehmerische) Leistung des Tonträgerherstellers ohne deren Einwilligung und damit ohne Vergütung zu eigen machen dürfen, wenn es ihnen möglich ist, die begehrte Tonfolge ohne Eingriff in deren Rechte selbst herzustellen. In diesem Fall ist einerseits keine unangemessene Behinderung der kulturellen Fortentwicklung zu befürchten. Zum anderen lässt sich der Kunstfreiheit kein Schutz des künstlerischen Schaffens zu denkbar günstigsten wirtschaftlichen Konditionen auf Kosten unternehmerischer Leistungen Dritter entnehmen.

Der Volltext steht hier: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2013-Dok-025.pdf

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Samstags 0.00 – 2.00 Uhr 4wöchig, nächste Sendung am 17.05.2025

Sendet seit

29. Juni 2010

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