"Das Bundestagswahlrecht regelt die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen ist die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Weiterhin ist im Grundgesetz vorgeschrieben, dass die Wahlen zum Bundestag normalerweise alle vier Jahre stattfinden und dass man das passive Wahlrecht als Volljähriger, das aktive Wahlrecht ab der Vollendung des 18. Lebensjahres hat. Das konkrete Wahlsystem wird hingegen durch ein einfaches Gesetz, das Bundeswahlgesetz, bestimmt." (Wikipedia)
Das Recht zu wählen ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Demokratie. Daher spielt auch das „Kleingedruckte“, also die konkrete Gestaltung des Wahlgesetzes, eine sehr wichtige Rolle.
Zum Thema "Wahlrechtsänderung zur Bundestagswahl" ist heute Michael Joukov, der als einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht zweimal eine Aufhebung des Wahlgesetzes mit erwirkte, zu Gast in der Plattform bei Paolo Percoco.
Negatives Stimmgewicht, Überhangmandate, Reststimmenwertung – die Gründe, wieso die bisherigen Gesetze Murks gewesen sind werden ebenso angesprochen wie die Folgen des neuen Wahlrechts.